Prävention und Sicherheit inklusive
Informationen für die Gebäudenutzung müssen laut DIN 18040 durch geeignete Ausstattung auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen wahrnehmbar gemacht werden. Das heißt mit anderen Worten: Wesentliche Erschließungselemente eines Gebäudes (z.B. Ein- und Ausgänge, Flure, Treppen und Aufzüge) müssen so angeordnet, gekennzeichnet und beschildert werden, dass auch Blinde und Sehbehinderte sie leicht finden und nutzen können.
Durch die Berücksichtigung von Barrierefreiheit in Gebäuden wird in erster Linie daran gearbeitet, wie eine Orientierung optimal und ganzheitlich im Gebäude funktioniert. Zwar dienen barrierefreie Elemente vorwiegend den Menschen mit Behinderung, aber viele Elemente sind auch für den Alltag aller sehr hilfreich. Fußbodenmarker, Treppenkennzeichnungen und auch eine gute Beschilderung, dienen jedem, ob behindert oder nicht. Für Rettungseinsätze oder auch in Notfällen helfen klare Beschilderungen und barrierefreie Elemente, um wertvolle Zeit zu sparen und schnell an dem Ort anzukommen, wo Hilfe benötigt wird. Man sollte bedenken, dass ein gut konzipiertes barrierefreies Gebäude für alle einen Nutzen hat.
Handläufe in FLS-Farben
Handläufe sind idealerweise rund oder oval und haben einen Durchmesser von 3 cm bis 4,5 cm. Abgerundete Abschlüsse und eine Montage mit einem Mindestabstand von 5 cm zur Wand schützen vor Verletzungen.
Zur besseren Erkennbarkeit sollten sie sich visuell kontrastierend vom Hintergrund abheben. Blinden dienen Handlaufschilder mit taktilen Informationen, wie Stockwerks- und Raumnummern sowie Richtungsangaben, der Orientierung.
Die Handlaufschilder sind mit taktilen Buchstaben und Blindenschrift ausgestattet. In großen verwinkelten Gebäuden sowie in Wohngebäuden mit mehr als zwei Stockwerken sind sie sehr empfehlenswert.
Individuelle Anpassungen an bereits vorhandene Handlaufformen bzw. Untergründe sind möglich.
Taktiler Orientierungsplan in FLS-Farben
DIN 32975 (Ausgabe: 2009-12) legt Anforderungen an die Gestaltung optischer Informationen für öffentlich zugängliche Bereiche fest. Die Vorgaben sollen dabei die Sicherheit, Orientierung und Mobilität für Menschen mit und ohne Sehbehinderung verbessern. Zu den Informationen im Sinne dieser Norm zählen zum Beispiel auch Beschilderungen und Wegeleitsysteme.
Türbeschilderung in FLS-Farben
DIN 32986 (Ausgabe: 2015-01) regelt die Beschriftung von beispielsweise Handläufen, Türen, Aufzugstableaus, Bedienelementen sowie von Lageplänen und Reliefs mit Braille- und erhabener Profilschrift sowie Piktogrammen. Sie legt Anforderungen und Maße für die Brailleschrift (Blindenschrift) und erhabene Profilschrift zur Verwendung im Innen- und Außenbereich fest.
Bodenindikatoren in FLS-Farben
Bodenindikatoren erfüllen als Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Personen leitende Funktionen und machen auf Gefahren aufmerksam. Die DIN 32984 (Ausgabe: 2011-10) legt fest, wie sie gestaltet und in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Verkehrsanlagen sowie Straßenräumen angeordnet sein müssen.
Schon die Installation des einfachen FLS erleichtert die Orientierung in den Gebäuden für Menschen mit sensorischen Einschränkungen.
Folgende zusätzliche Elemente wurden speziell für das FLS angepasst und können für den Ausbau eines barrierefreien Gebäudes genutzt werden:
• Handläufe (Beschriftung gemäß DIN 32986)
• Orientierungstafeln (DIN 32975)
• Türschilder (DIN 32986)
• Bodenindikatoren (DIN 32984)
Alle Elemente sind taktil und in allen FLS-Farben erhältlich.