2023: Insgesamt 22 Bombendrohungen in Nordrhein-Westfalen gegen Schulen
Es wurden im letzten Jahr 22 Bombendrohungen gegen Schulen in Nordrhein-Westfalen verzeichnet. Diese Drohungen wurden teilweise gleichzeitig an mehrere Schulen gerichtet und manchmal sogar offen ausgesprochen. Laut dem Innenministerium von NRW hatten alle Drohungen jedoch eine Gemeinsamkeit: Sie wurden als nicht ernst zu nehmend eingestuft.
22 Bombendrohungen, die als "nicht ernsthaft" eingestuft wurden.
Die betroffenen Schulen befanden sich in verschiedenen Städten, darunter Düsseldorf, Dorsten, Eschweiler, Essen, Geilenkirchen, Gelsenkirchen, Köln, Lemgo, Leverkusen, Marl, Mönchengladbach, Oberhausen, Solingen und Wuppertal. Einige Drohungen richteten sich an mehrere Schulen oder Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, und in einigen Fällen wurden sie auch an Schulen in anderen Bundesländern verschickt.
Statistiken zeigen einen Trend, welcher eine höhere Prävention und Aufmerksamkeit fordert.
Schulministerin Dorothee Feller (CDU) berichtete dem Fachausschuss des Landtags, dass alle Vorfälle als „nicht ernsthaft“ eingestuft wurden, obwohl es in zwei Fällen offener Drohungen eine polizeiliche Gefährderansprache gab. In den übrigen 20 Fällen liegen dem Schulministerium jedoch keine polizeilichen Ermittlungsergebnisse oder Informationen über die Täter vor.
Bei 2 Fällen gab es eine polizeiliche Gefährderansprache.
Trotz der Einschätzung der Nicht-Ernsthaftigkeit bei allen Meldungen im Jahr 2023 versicherte Ministerin Feller, dass zukünftig jede Drohung an die Polizeibehörden weitergeleitet wird. Bereits 2019 hatte die Landesregierung in einem Runderlass festgelegt, dass Schulleitungen bei schwerwiegenden Fällen von Bedrohung oder Nötigung die Strafverfolgungsbehörden benachrichtigen müssen. Die Ministerin betonte die Notwendigkeit, dass Schülerinnen und Schüler jede erhaltene Bedrohung ihrer Schule melden, um die Sicherheit der Schulgemeinschaft zu gewährleisten. Der Umgang mit Drohungen ist in einem „Notfallordner“ und einem „Handbuch Krisenintervention“ genau geregelt.
Nicht alle Drohungen sollten an die Öffentlichkeit gelangen, um unnötige Panik zu vermeiden.
Eine Statistik von vielen
Wir entnehmen dem Vorangegangenen, dass lediglich ein Bundesland erwähnt wird. Bundesweit sind allerdings weitere Bombendrohungen an Schulen gemeldet worden, wobei in diesen Fällen keine Veröffentlichungen in den Medien stattgefunden hat. Das liegt auch daran, inwieweit das Bundesland Interesse hat, dies publik zu machen. Die jährliche Anzahl an Schuldrohungen und Amokverdachtsfällen ist ein weiteres Thema, das auch nicht veröffentlicht wird. Eine Nichtveröffentlichung würden wir auch sehr empfehlen, da hierbei zwischen einer Drohung und der Durchführung eines Zwischenfalls an einer Schule ein großer Unterschied ist und auch so behandelt werden sollte.
Man sollte Äpfel nicht mit Birnen vergleichen.
Was ist eine Drohung und was ist eine durchgeführte Tat
Durch die sozialen Medien und der dadurch schnellen Verbreitung an Neuigkeiten und Geschehnissen, ist eine ausgesprochene Drohung, egal wie unbedeutend sie ist, sehr schnell verbreitet. Oft sind die Schulen mit dieser Situation überfordert und wissen nicht, wie sie dies öffentlich behandeln sollen. Wenn hierbei keine vorbereitete Vorgehensweise definiert ist, kann dies chaotisch enden.
Wir empfehlen, dass neben der realen Krisensituation auch ein Leitfaden entwickelt werden sollte, der das Verhalten bei Drohungen und Falschmeldungen beschreibt. Je schneller eine Schule bei Falschmeldungen oder unbedeutenden Drohungen reagiert, desto geringer entsteht ein öffentlicher Schaden für die Schule.
Wenn doch eine reale Drohung besteht ist natürlich die Polizei in Zugzwang und regelt dies nach den vorliegenden Protokollen und Vorgaben. Hierbei kann die Polizei auf die Erfahrung der anderen Dienststellen zurückgreifen. Denn gerade die Polizei hat durch die vorangegangenen AMOK-Fälle an Schulen und den folgenden Krisensituationen eine Menge an Präventionsarbeit und Aufarbeitung geleistet, die gerade für diese Zwecke genutzt werden können.
Ein einfacher Einstieg im Rahmen des Krisenmanagements ist auch unser Farbleitsystem.
Farbleitsystem für Prävention und Krisenmanagement
Das einfache und erfolgreiche Farbleitsystem an Schulen ist bei vielen Schulträgern ein guter Einstieg, um sich mit der Prävention und dem Krisenmanagement zu befassen. Mit über 15 Jahren Erfahrung und FLS-Installationen an über 300 Schulen, können wir gerade in der Anfangsphase den Schulträger in allen Belangen, was das Krisenmanagement und die Prävention erfordern, beraten und Lösungen anbieten.
Die Konzeptionsphase und spätere Installation des Farbleitsystems an der Schule ermöglicht eine Sensibilisieren und bessere Wahrnehmung in Bezug auf Sicherheit und Prävention. In der Anfangsphase besprechen wir den aktuellen Status und analysieren, welche Maßnahmen benötigt werden und auch möglich sind. Gerade durch die Zusammenarbeit mit der Polizei und den Rettungsdiensten kann ein finales Sicherheitskonzept entwickelt werden, das auf unserer Erfahrung und auch auf der Expertise der Polizei und Rettungsdienste beruht. Gerade die Schulleitung kann durch dieses Vorgehen sehr viel an Zeit einsparen und auf unsere Erfahrungen mit den verschiedensten Sicherheitskonzepten zurückgreifen.
Deswegen meinen wir auch, dass das Rad nicht immer neu erfunden werden sollte. Viel einfacher und effektiver ist es, auf erprobtes Wissen zurückzugreifen, was somit schnelle und nachhaltige Ergebnisse liefert, die letztlich allen helfen.